speedy kasse unterstützt die Belegausgabepflicht
Der Kassen-Branchenverband DKFA fordert die Belegausgabepflicht beizubehalten
03.11.2025
Wir von speedy kasse unterstützen die Belegpflicht für Kassen ausdrücklich!
In einer Stellungnahme fordert der Kassen-Branchenverband DKFA in Berlin die Belegausgabepflicht für elektronische Kassensysteme unverändert beizubehalten. Ziel dieser Regelung ist es, Steuerbetrug mit elektronischen Kassensystemen zu verhindern.
Durch die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird jede Transaktion einer Kasse manipulationssicher gespeichert. Die Belegausgabepflicht wird jedoch immer wieder kritisiert. Häufig wird dabei mit dem Papierverbrauch argumentiert. Dabei ermöglichen moderne Kassensysteme wie zum Beispiel speedy kasse längst digitale Bons oder QR-Codes auszugeben. Damit werden Ressourcen geschont.
Eine Abschaffung der Belegausgabepflicht wäre aus der Sicht der Steuergerechtigkeit jedoch ein Rückschritt: Sie würde die Transparenz im Kassensystem untergraben und Tür und Tor für Steuerbetrug öffnen.
Die Belegausgabe ist kein Bürokratiemonster, sondern der sichtbare Moment, in dem Ehrlichkeit dokumentiert wird. Für alle sichtbar an der Kasse. Wenn kein Beleg ausgegeben werden muss, kann man nicht sehen, ob die Buchung wirklich gespeichert wurde.
Mit speedy kasse arbeiten Sie jederzeit rechtssicher und gesetzeskonform. Alle gesetzlichen Anforderungen werden durch speedy kasse erfüllt. Ziel ist eine lückenlose Dokumentation der Umsätze, als Sicherheit für alle Kunden und auch dem Finanzamt gegenüber.
Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA e. V.) ist der Branchenverband der deutschen Kassenwirtschaft. Seine Stellungnahme dokumentieren wir hier im Wortlaut:

Belegausgabe an elektronischen Aufzeichnungssystemen – der Moment der Wahrheit -
Die Belegausgabepflicht gilt seit dem 1. Januar 2020 für Unternehmer mit elektronischen Kassensystemen und verpflichtet sie, für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg auszustellen, entweder in Papierform oder digital. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, den Beleg mitzunehmen.
Das Ziel dieser Verpflichtung ist die Verhinderung von Kassenmanipulationen und die Sicherstellung einer lückenlosen Dokumentation des Verkaufes. Es dient somit der Steuerehrlichkeit, der Gleichheit und der Steuergerechtigkeit.
Das Ziel des Kassengesetzes aus 2016 ist es, die Steuerhinterziehung zu erschweren und die Nachvollziehbarkeit von Kassenvorgängen zu verbessern. Dies soll durch die Verpflichtung zu manipulationssicheren, vollständigen und zeitgerechten Aufzeichnungen erreicht werden, was unter anderem die Einführung einer TSE-pflichtigen technischen Sicherheitseinrichtung und eine Belegausgabepflicht umfasst.
Das Hauptziel des Gesetzes gegen die Manipulation an elektronischen Aufzeichnungssystemen aus dem Jahr 2016 ist:
- Manipulationssicherheit: Verhindert nachträgliche Änderungen an digitalen Aufzeichnungen, indem alle Transaktionen protokolliert und manipulationssicher gespeichert werden.
- Nachvollziehbarkeit: Ermöglicht es dem Finanzamt, durch ein exportierbares Journal zu überprüfen, ob Kassenvorgänge korrekt und lückenlos erfasst wurden.
- Steuergerechtigkeit: Sollte den Steuerbetrug durch den Einsatz von elektronischen Registrierkassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) erschweren.
Wie werden diese Ziele erreicht:
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Elektronische Kassensysteme müssen seit 2020 mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein, die die Daten unveränderlich speichert.
- Belegausgabepflicht: Unternehmen sind verpflichtet, Kunden bei jedem Kauf einen Beleg auszustellen (gedruckt oder elektronisch).
- Kassen-Nachschau: Das Finanzamt ist berechtigt, unangekündigte Prüfungen von Kassensystemen direkt in den Geschäftsräumen durchzuführen.
Aufklärung:
Leider fehlt immer noch das erforderliche Verständnis darüber, dass eine Belegausgabepflicht (gedruckt oder elektronisch) von größter Wichtigkeit für die korrekte Erfassung der Buchungs- daten an Kassensystemen ist.
Im Moment der Bezahlung am Kassensystem wird heute zwingend der Beleg erstellt. Zu genau diesem Zeitpunkt wird in den Systemen erstmals verlangt, diese Daten absolut manipulationssicher abzuspeichern. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Abspeicherung, in Form eines gedruckten Beleges oder anhand eines elektronischen Beleges sichergestellt ist und somit auch überprüfbar wird. Es ist nur elementar wichtig, dass diese Speicherung zwingend stattfindet.
Sollte dieser zwingende Moment nicht mehr stattfinden müssen, könnte eine Wahlfreiheit zwischen Löschung aller zuvor getätigten Eingaben oder steuergerechtem Verbuchen möglich sein.
Im Falle einer Nichterfassung / Verbuchung von Umsatzdaten sollte jedem einzelnen klar sein, dass dadurch dem Steuerbetrug wieder Tür und Tor geöffnet wird.
Weiterhin wird jede Kaufsumme, mit welcher der Kunde bei jedem Bezahlvorgang auch in Form der MwSt seinen Systembeitrag leistet, dem Staat und der Gemeinschaft vorenthalten. Jedem einzelnen sollte es somit ein persönliches Anliegen sein, das sein eigener Beitrag an das Gesamtsystem in Form seiner gezahlten (enthaltenden) MwSt aus seinem Einkauf auch ordnungsgemäß im Finanz-System ankommt.
Wenn es keine Belegausgabepflicht mehr gibt, ist ein ordnungsgemäß und rechtssicher arbeitendes elektronisches Aufzeichnungssystem weder für den Kunden noch für einen Steuerprüfer (Kassennachschauen) erst einmal nicht sofort eindeutig erkennbar.
Somit entfällt eine klare Situation auf den „ersten Blick“ für eine schnelle Beurteilung.
Auch das sicherlich wichtige Erkennen im Sinne des „Anwenders“ für ein steuergerechtes Verhalten wird damit negativ beeinflusst.
Alle uns bekannten Systemhersteller sind schon seit längerem in der Lage, die Kassenbelege elektronisch oder auch in Form eines QR-Codes zu behandeln bzw. zu zeigen.
Der erforderliche Kauf eines Kundendisplays ist im Gegenwert von wenigen „Karton Bonrollen“ möglich, ist aber ganz klar mit einem enormen Einsparpotenzial beim Papierverbrauch verbunden.
Daher sehen wir das immer wieder aufgeführte Argument des enormen Papierverbrauches und Baumsterbens schon lange nicht mehr, wird aber leider sehr oft als vielleicht mögliche „Beeinflussung von Entscheidungsträgern“ erwähnt.
Wer nicht über die technische Ausstattung verfügt, Bons elektronisch entgegenzunehmen, kann immer den Ausdruck verlangen (das ist ja auch heute schon obligatorisch).
Bei den mindestens 50 Milliarden Steuerverlust durch nicht korrekt abgeführte Steuern aus der sogenannten bargeldintensiven Branche ist ein nicht korrektes Erfassen der Umsätze auch schon lange kein Kavaliersdelikt mehr.
Durch die Einführung und Umsetzung der Kassensicherungsverordnung und der Anwendererlässe haben sich die Maßnahmen gegen die Manipulation für den Staat durch Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bestätigt. Eventuell bestehende Steuereinnahmelücken ließen sich mit korrekt arbeitenden Kassensystemen unserer Meinung nach gut schließen.
Gerne springen wir gedanklich nochmal an den Anfang zurück und verinnerlichen den Gesetzesgedanken aus 2016.
Grundsätzlich ist in dem Gesetz und anderen Verordnungen alles vorhanden, um elektronische Aufzeichnungssysteme rechtssicher zu machen und einzusetzen.
Die Hinweise unter „Wie werden diese Ziele erreicht“ sind hierzu unbedingt erforderlich.
Sollte durch eine politische Entscheidung und Unterstützung einiger Verbände nun eine der "Säulen", die Belegausgabepflicht entfernt werden, wird dadurch die Stabilität dieses ganzen Konstruktes klar zerstört.
Wir sehen dadurch die Wichtigkeit des Kassengesetzes in Gefahr mit der Auswirkung für den Betrieb von wieder steigenden und nicht rechtssicheren elektronischen Aufzeichnungssystemen im Markt.
Andere Länder haben Ihr Gesetz sogar noch verschärft und bestehen auf einem Mitnahmezwang jedes einzelnen Bons (Bußgeld behaftet, falls nicht), oder mit Bon-Druckern, welche jeden erstellten Bon fälschungssicher abspeichern müssen oder sie lassen jeden Bon direkt an ein Finanzamt-System übermitteln.
Wir sehen bei einer Entscheidung auf politischer Ebene mit einer Abschaffung der Belegausgabepflicht ein vollkommen falsches Zeichen und unserer Meinung nach einen enormen Rückschritt in einem überwiegend gut funktionierenden System gegen den Steuerbetrug beim Einsatz von rechtssicheren elektronischen Aufzeichnungssystemen.
Abschaffen? Auf keinen Fall!
Berlin im Oktober 2025